WK Automotive GmbH, Kaiserswerther Str. 115, 40880 Ratingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 - Allgemeines
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.


Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen des Vertrags
2.1 Sämtliche Angebote und Preisauskünfte sind freibleibend.
2.2 Preisauskünfte und genannte Fristen sind nur insoweit maßgeblich, als das wir den zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text vollständig einsehen konnten. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2.3 Absprachen mit und Zusagen unserer Mitarbeiter binden uns erst, nachdem wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
2.4 Das Übersetzungsbüro ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

Artikel 3 – Änderung und Annullierung von Aufträgen
3.1 Wenn der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrags Änderungen zum Auftragsinhalt vornimmt, sind wir berechtigt, den Liefertermin und/oder das Honorar anzupassen oder die Ausführung des Auftrages dann abzulehnen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags verpflichtet und die Bestimmungen von Absatz 3 dieses Artikels finden entsprechende Anwendung.
3.2 Kündgt der Auftraggeber einen Auftrag, ist der Auftraggeber zur vollständigen Zahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags gehalten. Der Auftraggeber ist ferner im Einzelfall verpflichtet eine Vergütung auf Stundenhonorarbasis für bereits im Zusammenhang mit dem übrigen noch nicht ausgeführten Teil angestellte Recherchen zahlen. Wir stellen dem Auftraggeber die bereits angefertigte Arbeit auf dessen Wunsch hin zur Verfügung, übernehmen jedoch keine Haftung für deren Qualität.
3.3 Soweit wir für die Ausführung des gekündigten Auftrags Zeit und Übersetzer reserviert haben, können wir dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 50 % des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags in Rechnung stellen.

 

Artikel 4 – Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung
4.1 Wir sind verpflichtet, den Auftrag nach besten Kräften und mit hinreichendem Fachwissen auszuführen, um so dem durch den Auftraggeber spezifizierten Zweck des/der uns zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes/Texte Rechnung zu tragen.
4.2 Wir werden die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln, soweit dies im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags möglich ist. Wir verpflichten unsere Mitarbeiter zur Geheimhaltung. Wir haften bei einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch unsere Mitarbeiter nicht, wenn wir den hinreichenden glaubhaften Nachweis führen können, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht zu verhindern war.
4.3 Grundsätzlich sind wir berechtigt, einen Auftrag mit oder durch Dritte(n) ausführen zu lassen, jedoch unbeschadet unserer Verantwortlichkeit einer vertraulichen Behandlung und fachgerechten Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro verpflichtet jeden an der Auftragsausführung beteiligten Dritten zur Geheimhaltung. Wir haften bei einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch Dritte nicht, wenn wir den hinreichenden glaubhaften Nachweis führen können, dass die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht zu verhindern war.
4.4 Der Auftraggeber ist gehalten, den zu übersetzenden Text auf Wunsch möglichst inhaltlich zu erläutern und dem Übersetzungsbüro relevantes Begleitmaterial und wichtige Terminologie, falls vorhanden, zur Verfügung zu stellen. Die Zusendung der bezeichneten Informationen geschieht stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

Artikel 5 – Lieferfrist und Lieferzeitpunkt
5.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist vorläufig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden. Sobald wir feststellt haben oder erwarten, dass eine rechtzeitige Lieferung nicht möglich ist, sind wir gehalten, dem Auftraggeber umgehend eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.
5.2 Bei einer schuldhaften Überschreitung der ausdrücklich schriftlich vereinbarten Lieferfrist durch uns ist der Auftraggeber berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn dieser aus nachvollziehbaren Gründen nicht länger auf die Ausführung der Übersetzung warten kann.
5.3 Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung gilt der Zeitpunkt des Versands. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Moment der Einlieferung einer Postsendung, der Übergabe an den Kurier oder, bei elektronischem Versand (Fax, E-Mail, Modem, FTP-Übertragung usw.) der Moment, wo das Medium den Versand abgeschlossen hat.
5.4 Im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch uns obliegt dem Auftraggeber die Pflicht seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, um eine rechtzeitige Lieferung durch uns gewährleisten zu können.

 

Artikel 6 – Honorar und Zahlung
6.1 Die Übersetzungshonorar wird berechnet, sofern nicht anders vereinbart, auf der Grundlage geltenden Wort- oder Stundentarifs. Neben dem Honorar werden auch die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Auslagen in Rechnung gestellt.
6.3 Wir haben das Recht zur Preisanpassung, wenn der Auftraggeber zusätzlich zu dem zu bearbeitenden Text, undeutliche Kopien, ungeeignete Computersoftware oder Datenbestände liefert, so dass gegenüber den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht.
6.4 Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen MwSt.
6.5 Honorarrechnungen müssen spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen durch das Übersetzungsbüro schriftlich angegebenen Frist) ungekürzt, ohne Verrechnung oder Aufschub netto in der Währung beglichen werden, die in der Honorarrechnung angegeben ist. Bei nicht fristgerechter Zahlung befindet sich der Auftraggeber sofort und ohne Mahnung im Verzug.

 

Artikel 7 – Reklamationen und Streitfälle
7.1 Reklamationen des Auftraggebers werden im kaufmännischen Verkehr nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Übertragung der Übersetzung oder nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der vorzunehmenden Überprüfung der Übersetzung oder der Leistung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung uns gegenüber unter genauer Bezeichnung (substantiierte Darlegung) des Mangels schriftlich erfolgen.
7.2 Auch im nichtkaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen.
7.3 Im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. nach Erbringung der Leistung, ansonsten nach Ablauf von vier Wochen nach Entdeckung eines versteckten Mangels durch den Auftraggeber sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen.
7.4 Wir sind berechtigt bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln nach unserer Wahl die Übersetzung oder die Leistung mindestens zweimal nachzuholen oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.


Artikel 8 – Haftung und Sachmangelhaftung
8.1 Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
8.2 Unsere Haftung ist im kaufmännischen und im nichtkaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 20.000 € beschränkt.
8.3 Im kaufmännischen Verkehr ist unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen auf das Dreifache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 45.000 € beschränkt.
8.4 Die hier beschriebene Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare direkte Schäden. Die Haftungsgrenzen verringern sich betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen Schäden versichert ist.
8.5 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet uns von jeglicher Haftung.
8.6 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines von uns zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der von uns gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version bestimmte Verletzungsrisiken birgt, geht allein zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
8.7 Wir haften nicht bei Beschädigung oder Verlust der für die Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger. Wir haften ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln oder den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch etwaige Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
8.8 Der Auftraggeber stellt uns von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter aus der Verwendung des Produkts (Übersetzung) frei. Dies gilt auch für sämtliche Ansprüche Dritter wegen angeblichen Verstoßes gegen Eigentums-, Patent-, Urheber- oder andere geistige Eigentumsrechte in Zusammenhang mit der Vertragsausführung.

 

Artikel 9 Höhere Gewalt
9.1 Für Schäden, die durch Störung unseres Betriebs verursacht wurden, insbesondere durch höhere Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Streiks, Verkehrsstörungen, verkehrsbedingte Verspätungen, Netz- und Serverfehler, für nicht von uns vertretbare Verbindungs- und Übertragungsfehler und sonstige Störungen, haften wir nicht. Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

Artikel 10 - Urheberrecht
Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gehen die Urheberrechte an von  bzw. durch uns angefertigten Übersetzungen dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser all seinen finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber uns in Bezug auf den jeweiligen Auftrag vollständig nachgekommen ist.

 

Artikel 11- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Erfüllungsort für unsere und für die Pflichten des Kunden ist unser Geschäftssitz. Der  ausschließliche Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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Rutger Groenendijk

Geschäftsführender Direktor

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